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06
Sep

Lücke in der D&O Versicherung bei Insolvenzreife

Für viele Manager von Unternehmen gehört eine D&O Versicherung inzwischen zum Standard. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts in Celle könnte nun für Unruhe bei vielen CFOs sorgen. Nach Ansicht des Gerichts sind verbotene Zahlungen des CFOs bei Insolvenzreife nicht mehr zwangsläufig durch die D&O Versicherung abgedeckt.

Der Insolvenzverwalter kann solche Zahlungen in Zukunft folglich von den Organen zurückfordern. Außerdem ist hier von Bedeutung, dass eine verbotene Zahlung unabhängig davon zurückerstattet werden muss, ob durch sei ein tatsächlicher Schaden für die Insolvenzmasse in genau dieser Höhe entstanden ist. Sie ist demnach kein Vermögensschaden, sondern als Ersatzanspruch eigner Art bezeichnet. Viele Versicherungen versichern allerdings nur einen Vermögensschaden.

 

Wir von biz4.sale raten Ihnen unbedingt Ihren bestehenden Schutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

http://www.finance-magazin.de/risiko-it/versicherungen/cfos-fuerchten-luecke-im-do-versicherungsschutz-1410341/?utm_source=Frankfurt+Business+Media&utm_medium=email&utm_campaign=25-08-2017+FINANCE+Daily+Newsletter%2C+25.08.2017&utm_content=Mailing_11684040