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Unternehmensbeteiligung

Mit Unternehmensbeteiligung bezeichnet man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen, einer Firma oder einer Beteiligung. In diesem Fall wird dem Unternehmen oder der Geschäftsbeteiligung Eigenkapital zur Verfügung gestellt, wobei der Anteilseigner das unternehmerische Risiko der Geschäftsbeteiligung voll mit trägt. Dafür partizipiert er am Ergebnis des Unternehmens. Anders als der Fremdkapitalgeber, der das unternehmerische Risiko ohne aktive Beteiligung nur bedingt mit trägt, dafür eine feste Verzinsung erhält. Das generelle Problem der Unternehmensbeteiligung oder des Firmenverkaufs ist die Wertbestimmung der Anteile oder des Firmenwerts. Der Nominalwert des Unternehmens (das Eigenkapital in der Bilanz) berücksichtigt nicht die potenzielle Ertragskraft des Unternehmens und der Geschäftsbeteiligung in der Zukunft. Es empfiehlt sich hier, dynamische oder Marktvergleichende Unternehmensbewertungen zu nutzen und ein Vergleich über z.B. eine Unternehmensbörse oder Firmenbörse zu tätigen, um eine faire Bandbreite des Unternehmenswertes und des Verkaufs von Unternehmen zu erhalten.

Man unterscheidet weiter zwischen verschiedenen Arten der Unternehmensbeteiligungen. Je nach der Höhe der Firmenbeteiligung gemessen am Gesamtkapital des Unternehmens und damit der Höhe der Beteiligungsquote wird die Beteiligung in verschiedene Klassen eingeteilt. Im Falle einer Unternehmensbeteiligungsquote von unter 50% geht man von einer Minderheitsbeteiligung aus. Von einer qualifizierten Mehrheitsbeteiligung geht
man ab einer Firmenbeteiligungsquote von mindestens 75% aus. Ab dieser Quote ist es möglich bedeutende Entscheidungen und Beschlüsse sowie für Änderungen der Satzung und Gesellschaftsverträge durchzuführen, bei welchen eine Mehrheit von mindestens 75% gefordert wird. Ab 95% Beteiligungsquote herrscht eine Eingliederungsbeteiligung vor. Von der Beteiligungsquote hängen auch noch weitere Rechtsfolgen ab, wie z.B. die Möglichkeit der Beeinflussung der Gewinnbeteiligung. Dabei herrscht eine besondere Wichtigkeit für die Unternehmensbeteiligung falls keine Trennung zwischen Stimmrecht und Kapitalanteil vorgesehen ist.

Häufig fragen sich Investoren welche an mittelständischen Unternehmen interessiert sind:

Wie beteilige ich mich an einem Unternehmen?

Hier lassen sich, bezogen auf das Wissen Dritter über die Unternehmensbeteiligung, zwei Beteiligungsformen unterscheiden: Die offene Beteiligung, welche für jeden Außenstehenden sichtbar ist, und die stille Beteiligung, welche nicht von außen, etwa über das Handelsregister, ersichtlich ist. Üblicherweise wird eine offene Unternehmensbeteiligung durch eine Bareinlage in die Gesellschaft ausgeführt, über dessen Verwendung das Unternehmen frei verfügen kann. Ebenso möglich ist eine Überlassung von Sacheinlagen bzw. von Vermögensgegenständen. Sollten mehrere Unternehmen eine gegenseitige Unternehmensbeteiligung aufweisen wird dies auch als Überkreuzbeteiligung bezeichnet.