Die kostenlose Unternehmensbörse

E-Mail-Adresse noch nicht bestätigt

Ihre Email-Adresse wurde noch nicht bestätigt. Bitte bestätigen Sie Ihre Email-Adresse, um sich anzumelden. Mit untenstehendem Link können Sie die Email mit dem Bestätigungslink erneut anfordern. Sollten Sie keine Email erhalten, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.

Bestätigungslink erneut versenden?

Firmenbeteiligung

Mit Firmenbeteiligung bezeichnet man den Besitz von Anteilen an einer Firma, einem Unternehmen oder einer Beteiligung. In diesem Fall wird der Firma oder der Geschäftsbeteiligung Eigenkapital zur Verfügung gestellt, wobei der Anteilseigner das unternehmerische Risiko der Firmenbeteiligung voll mit trägt. Dafür partizipiert er am Ergebnis der Firma. Anders als der Fremdkapitalgeber, der das unternehmerische Risiko ohne aktive Beteiligung nur bedingt mit trägt, dafür eine feste Verzinsung erhält. Das generelle Problem der Firmenbeteiligung oder des Firmenverkaufs ist die Wertbestimmung der Anteile oder des Firmenwerts. Der Nominalwert der Firma (das Eigenkapital in der Bilanz) berücksichtigt nicht die potenzielle Ertragskraft der Firma und der Geschäftsbeteiligung in der Zukunft. Es empfiehlt sich hier, dynamische oder Marktvergleichende Firmenbewertungen zu nutzen und ein Vergleich über z.B. eine Firmenbörse oder Unternehmensbörse zu tätigen, um eine faire Bandbreite des Firmenwertes und des Verkaufs von Firmen zu erhalten.

Man unterscheidet weiter zwischen verschiedenen Arten der Firmenbeteiligungen. Je nach der Höhe der Firmenbeteiligung gemessen am Gesamtkapital der Firma und damit der Höhe der Beteiligungsquote wird die Beteiligung in verschiedene Klassen eingeteilt. Im Falle einer Firmenbeteiligungsquote von unter 50% geht man von einer Minderheitsbeteiligung aus. Von einer qualifizierten Mehrheitsbeteiligung geht man ab einer Firmenbeteiligungsquote von mindestens 75% aus. Ab dieser Quote ist es möglich bedeutende Entscheidungen und Beschlüsse sowie für Änderungen der Satzung und Firmenverträge durchzuführen, bei welchen eine Mehrheit von mindestens 75% gefordert wird. Ab 95% Beteiligungsquote herrscht eine Eingliederungsbeteiligung vor. Von der Beteiligungsquote hängen auch noch weitere Rechtsfolgen ab, wie z.B. die Möglichkeit der Beeinflussung der Gewinnbeteiligung. Dabei herrscht eine besondere Wichtigkeit für die Firmenbeteiligung falls keine Trennung zwischen Stimmrecht und Kapitalanteil vorgesehen ist.

Häufig fragen sich Investoren welche an mittelständischen Firmen interessiert sind:
Wie beteilige ich mich an einer Firma?
Hier lassen sich, bezogen auf das Wissen Dritter über die Firmenbeteiligung, zwei Beteiligungsformen unterscheiden: Die offene Beteiligung, welche für jeden Außenstehenden sichtbar ist, und die stille Firmenbeteiligung, welche nicht von außen, etwa über das Handelsregister, ersichtlich ist. Üblicherweise wird eine offene Firmenbeteiligung durch eine Bareinlage in die Gesellschaft ausgeführt, über dessen Verwendung die Firma frei verfügen kann. Ebenso möglich ist eine Überlassung von Sacheinlagen bzw. von Vermögensgegenständen. Sollten mehrere Firmen eine gegenseitige Firmenbeteiligung aufweisen wird dies auch als Überkreuzbeteiligung bezeichnet.