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Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf bzw. die Beteiligung an Firmen ist der Abschluss einer erfolgreichen Unternehmenstransaktion aus Sicht des Käufers. Im Vorfeld einer jeden Transaktion und Firmenbeteiligung ist der Austausch von Informationen notwendig. Dabei erhalten Sie nicht nur Informationen von der Verkäuferseite, ebenso werden auch Sie als Unternehmenskäufer Informationen bereitstellen müssen. Nutzen Sie daher eine Vertraulichkeitserklärung für Unternehmensbeteiligungen, die einen seriösen und sensiblen Umgang mit allen Informationen gewährleisten soll. Der erste Kontakt bezüglich des Unternehmenskaufs oder der Beteiligung und der vertrauliche Austausch von Informationen über die Firmennachfolge und den Firmennachfolger kann über eine Firmenbörse oder Unternehmensbörse wie biz4.sale geschehen.

Die Gründe für einen Unternehmenskauf können sehr verschieden sein, wobei die Motive für einen Unternehmenskaufs meist strategischer, finanzieller oder persönlicher Natur sind. So kann mit dem Unternehmenskauf ein verbesserter Zugang zu Absatz- und Beschaffungsmärkten geschaffen werden und die Konkurrenz geschwächt werden. Ebenso können Skaleneffekte oder etwaige steuerliche Vorteile genutzt werden.

Des Weiteren fragen sich viele Unternehmer: Wie kaufe ich ein Unternehmen?
Man unterscheidet beim Unternehmenskauf zwischen der feindlichen Übernahme (hostile takeover) und der freundlichen Übernahme (firendly takeover). Bei dem freundlichen Unternehmenskauf besteht ein Einvernehmen
zwischen dem Käufer und dem Management der zu kaufenden Gesellschaft. Beim feindlichen Unternehmenskauf will der Käufer oder Investor den Unternehmenskauf ohne die Zustimmung des Managements des Zielunternehmens durchführen. Bei börsennotierten Unternehmen ist das Management nicht zwingend gleichzeitig auch Gesellschafter. Dadurch kann der Unternehmenskäufer bei der feindlichen Übernahme die Transaktion auch nur mit der Zustimmung der Gesellschafter durchführen. Diese Zustimmung zu einer Unternehmenstransaktion ist durch eine einfache Mehrheit der Hauptversammlung des zu kaufenden Unternehmens gegeben.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Unternehmenskaufs, nämlich den Asset Deal und den Share Deal. Falls bei der Übernahme der Firma die Anteile am Zielunternehmen übernommen werden wird der Unternehmenskauf als Share Deal bezeichnet, wenn jedoch nur gewisse Wirtschaftsgüter des Zielunternehmens übernommen werden, wird der Firmenkauf als Asset Deal bezeichnet. 

Weitere Sonderformen des Firmenerwerbs stellen der Leveraged Buy-out, der Management Buy-in und der Management Buy-out dar. Wird die Beteiligungsfirma hauptsächlich mit Fremdkapital erworben, spricht man
von einem sogenannten Leveraged-buy-out, bei welchem die finanzierende Bank einen großteil des Risikos trägt. Bei einem Management-buy-in erwerben außenstehende Manager ein Unternehmen und beim Management-buy-out führen bestehende Manager den Unternehmenskauf durch.